Stand: September 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Beratungs- und Automatisierungsdienstleistungen, die LeanFlow Consulting (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Auftraggebern erbringt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur Analyse, Konzeption und Umsetzung von Automatisierungen und Workflows in der IT-Umgebung des Auftraggebers, insbesondere auf Basis von Microsoft 365 und der Power Platform. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder dem zwischen den Parteien abgestimmten Projektumfang.
3. Leistungserbringung und Mitwirkung
Die Leistungen werden in der Regel remote erbracht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Zugänge, Informationen, Ansprechpartner und Berechtigungen rechtzeitig bereitstehen.
Die Umsetzung kann insbesondere durch Gastzugänge in der Umgebung des Auftraggebers, Import und Export von Flows oder Apps, Konfiguration in Testumgebungen, Screensharing, Dokumentation oder Schritt-für-Schritt-Anleitungen erfolgen.
Der Auftraggeber bleibt für die fachliche Prüfung des Prozesses, die Freigabe der Automatisierung sowie die Sicherung seiner Systeme und Daten verantwortlich.
4. Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot genannten Stunden-, Tages- oder Pauschalpreis. Sofern nicht anders vereinbart, wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Preisangaben auf der Website dienen der Orientierung und sind kein bindendes Angebot.
Rechnungen sind, sofern nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Weitere Leistungen können bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückgehalten werden.
5. Abnahme und Mängel
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem zum Leistungszeitpunkt aktuellen Stand der Technik. Werden konkrete Ergebnisse wie Flows, Apps oder Konfigurationen geliefert, erfolgt die Abnahme, sobald die vereinbarten Funktionen im Wesentlichen bereitgestellt und getestet wurden.
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung oder Abnahme schriftlich anzuzeigen. Der Auftragnehmer erhält Gelegenheit zur Nachbesserung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
6. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der Auftraggeber ist zu geeigneten und üblichen Datensicherungsmaßnahmen verpflichtet. Für Datenverlust haftet der Auftragnehmer nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung nicht zu vermeiden gewesen wäre. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
7. Datenschutz und Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen und Daten werden vertraulich behandelt und nur zur Erfüllung des Auftrags verwendet. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Datenschutzerklärung und der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet.
Ein Zugriff auf Systeme oder Daten des Auftraggebers erfolgt ausschließlich für die vereinbarte Leistung. Eigene Kopien produktiver Daten werden grundsätzlich nicht angefertigt, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Widerrufsrecht. Einzelheiten ergeben sich aus der im konkreten Fall bereitgestellten Widerrufsbelehrung.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.